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Teilnahmebedingungen für unser gemeinsames Vertragsverhältnis
(Stand 16.11.2017)

Anmeldung und Vertragsabschluss
Teilnehmen kann jeder, der den aufgeführten Anforderungen gewachsen und entsprechend den Erfordernissen einer Veranstaltung ausgerüstet ist. Vorreservierungen ohne Vertragsbindung werden angenommen. Die verbindliche Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder Email auf der Grundlage des aktuellen Angebotes, der Veranstaltungsinformationen und Hinweise, die wir Ihnen vorab zusenden, erfolgen. Mit der Anmeldung werden die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen akzeptiert. An gesonderte Angebote halten wir uns 10 Tage gebunden.

Buchungsbestätigung und Zahlungsbedingungen
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung (per Email oder Anruf). Der Vertrag wird damit bereits rechtsverbindlich. Eine schriftliche Buchungsbestätigung mit Rechnung und ggf. weiteren Veranstaltungsinformationen sind einer Bestätigungs-Mail angehängt oder folgen zeitnah per Post. Der gesamte Rechnungsbetrag ist innerhalb 7 Tagen zu überweisen, es sei denn, es wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der stufenweisen Zahlung mit einer Anzahlung über 10% des Rechnungsbetrages und einer Abschlusszahlung des Restbetrages bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn hingewiesen.

Leistungen
Der Umfang der von uns erbrachten vertraglichen Leistungen orientiert sich am aktuellen Programmkatalog (Print oder Web), der Veranstaltungsinformation und der Buchungsbestätigung. Sonderabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Auf Rückerstattung von Reisekosten bei selbstverschuldeter Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen besteht kein Anspruch.

Leistungs- und Preisänderungen
Dem flexiblen Konzept von Sportkursen, Outdoorveranstaltungen und Erlebnisreisen entsprechend behalten wir uns Ablaufänderungen, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht verändern, ausdrücklich vor. Als Kunde werden Sie hiervon in Kenntnis gesetzt. Sachlich berechtigte Gründe, wie z.B. das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Verlagerung des Veranstaltungsortes aus Sicherheitsgründen, können zu Preisänderungen führen, die Sie bei mehr als 10% Aufschlag zum kostenlosen Rücktritt berechtigen.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Storno
Maßgeblich für einen Buchungsrücktritt (Storno) ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (per Post oder Mail) bei uns. Hierüber erhalten Sie eine Bestätigung durch uns. Durch den Rücktritt entstehen uns Aufwendungs- und Ausfallskosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung stehen. Wir sind berechtigt, für diese Kosten pauschalierte Storno-, bzw. Ausfallskosten zu berechnen.
Diese richten sich nach dem Zeitpunkt der eingegangenen Rücktrittserklärung.

Rücktritt bis zum 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn EUR 30,- Bearbeitungsaufwand je Buchungsvorgang für mehrtägige Veranstaltungen und Kurse sowie EUR 15,- Bearbeitungsaufwand je Buchungsvorgang für eintägige Veranstaltungen und Kurse; danach gilt bei Rücktritt personenbezogen für alle Kurse und Veranstaltungen:
  > ab dem 28. bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%,
  > ab dem 14. bis zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80%,
  > ab dem 3. Tage vor der Veranstaltung und nach Veranstaltungsbeginn 100% des jeweiligen Veranstaltungspreises pro Person.
Mit einer Reiserücktrittversicherung können Sie sich ihrerseits gegen diese Stornokosten absichern. Formulare oder Buchungslinks schicken wir auf Anfrage zu.

Umbuchungen
Für Umbuchungen, die nach erfolgter Buchungsbestätigung, jedoch nur nach Rücksprache und im gegenseitigen Einverständnis vorgenommen werden können, wird ein Rücktritt vom bestehenden Vertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung erforderlich. Dabei kommen wir Ihnen auf Grundlage obiger Stornobedingungen im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne entgegen, erheben jedoch mindestens:
Für Umbuchungen bei Mehrtagesveranstaltungen den jeweils anfallenden Stornobetrag abzgl. 15% (jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr von EUR 30,-)
Für Umbuchungen bei Eintagesveranstaltungen den jeweils anfallenden Stornobetrag abzgl. 15% (jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr von EUR 15,-)
Umbuchungs- und Änderungswünsche, denen wir mit geringem Aufwand nachkommen können und durch die uns keine Zusatz- oder Ausfallkosten entstehen, sind davon nicht betroffen. Wir haben die Möglichkeit, Ihre Umbuchungs- und Änderungswünsche ganz abzulehnen, wenn diese für uns nachzuweisende erhebliche Mehrkosten verursachen.

Ersatzperson
Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Entstehen hierdurch Mehrkosten, gehen diese zu Ihren Lasten. Wir können jedoch dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese die Veranstaltungsanforderungen nicht erfüllt oder nicht mehr in die Veranstaltungsabläufe miteingebunden werden kann.

Rücktritt durch den Veranstalter
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer trotz Anmahnung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder ein Teilnehmer aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistung den Anforderungen der Veranstaltung nicht gewachsen ist. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich dem Wert ersparter Aufwendungen. Wir können außerdem von der Veranstaltung zurücktreten, wenn die von uns vertraglich ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht wird oder eine sichere Durchführung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich erscheint, worüber Sie unverzüglich informiert werden. Für diesen Fall erhält der Kunde zunächst eine Gutschrift über den durch ihn bereits eingezahlten Veranstaltungsbetrag, die er durch den Veranstalter für eine Neubuchung verrechnen oder zurückerstatten lassen kann.

Höhere Gewalt § 651j BGB
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag alleine nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so findet zunächst die Gewährleistungsregelung Anwendung. Durch höhere Gewalt entstehende Reisemehrkosten werden von beiden Parteien je zur Hälfte getragen.

Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden und objektiven Gefahren behaftet sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und sofern der Veranstalter für einen entsprechenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir haften nicht für Schäden und Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt und ausdrücklich als Fremdleistung angegeben werden.

Erhöhtes Risiko im Outdoorsport
Alle Veranstaltungen und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für subjektiv dargestellte Veranstaltungserfolge geben. Es liegt in der Natur der Sache, dass unsere Outdoor-Veranstaltungen mit dem Merkmal Abenteuer, Risiko und Ungewissheit verbunden sind. Darin liegt auch ein besonderer Reiz dieser Programme. Dies sollten Sie als Teilnehmer vor der Buchung bedenken und mit einem dafür entsprechenden Bewusstsein teilnehmen. Bei sämtlichen Kursen, Führungen und Veranstaltungen ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (durch Stolper- oder Absturzgefahr, Erschöpfung, Konzentrationsverlust, Wasserströmungen, Lawinen, Steinschlag, Kälteschäden, etc.) das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch unsere Veranstaltungsleiter und Trainer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im freien Gelände, vor allem in abgelegenen und alpinen Regionen, aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Von jedem Teilnehmer wird das entsprechend erforderliche Maß an Eigenverantwortung, Teamgeist, Belastbarkeit, Umsicht und Risikobereitschaft vorausgesetzt. Offene Fragen zum Gefahren- oder Risikopotential einer Veranstaltung müssen durch den Teilnehmer vor Vertragsabschluss mit dem Veranstalter geklärt werden. Erhöhte Anforderungen oder Gefahren, die sich unvorhersehbar im Ablauf einer Veranstaltung einstellen können, bedingen meist Neubewertungen und daraus folgende Ablaufänderungen, die wir uns ausdrücklich vorbehalten und mit Ihnen gemeinsam besprechen.

Mitwirkungspflicht, Gewährleistung
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden, abzuwenden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung der nicht vertragsgemäßen Durchführung der Veranstaltung unverzüglich der Veranstaltungsleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Abhilfe kann durch eine gleichwertige Ersatzleistung erfolgen, unverhältnismäßiger Aufwand zur Abhilfe kann jedoch abgelehnt werden. Erfolgt keine Abhilfe des Leistungsmangels, so sind Sie zur Minderung des Veranstaltungspreises berechtigt. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ein gerechtfertigter Anspruch auf Minderung des Veranstaltungspreises erlischt, wenn dieser nicht binnen eines Monats gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht wurde.

Unwirksamkeit, Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages. Als Gerichtsstand wird Tübingen festgelegt.

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