Teilnahmebedingungen
für
unser gemeinsames Vertragsverhältnis
(Stand 16.11.2017)
Anmeldung
und Vertragsabschluss
Teilnehmen kann jeder, der den aufgeführten Anforderungen
gewachsen und entsprechend den Erfordernissen einer Veranstaltung
ausgerüstet ist. Vorreservierungen ohne Vertragsbindung
werden angenommen. Die verbindliche Anmeldung kann persönlich,
schriftlich, telefonisch, per Fax oder Email auf der Grundlage
des aktuellen Angebotes, der Veranstaltungsinformationen und
Hinweise, die wir Ihnen vorab zusenden, erfolgen. Mit der Anmeldung
werden die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen akzeptiert.
An gesonderte Angebote halten wir uns 10 Tage gebunden.
Buchungsbestätigung
und Zahlungsbedingungen
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung
(per Email oder Anruf). Der Vertrag wird damit bereits rechtsverbindlich.
Eine schriftliche Buchungsbestätigung mit Rechnung und
ggf. weiteren Veranstaltungsinformationen sind einer Bestätigungs-Mail
angehängt oder folgen zeitnah per Post. Der gesamte Rechnungsbetrag
ist innerhalb 7 Tagen zu überweisen, es sei denn, es wird
ausdrücklich auf die Möglichkeit der stufenweisen
Zahlung mit einer Anzahlung über 10% des Rechnungsbetrages
und einer Abschlusszahlung des Restbetrages bis spätestens
einen Tag vor Veranstaltungsbeginn hingewiesen.
Leistungen
Der Umfang der von uns erbrachten vertraglichen Leistungen orientiert
sich am aktuellen Programmkatalog (Print oder Web), der Veranstaltungsinformation
und der Buchungsbestätigung. Sonderabsprachen bedürfen
der schriftlichen Bestätigung. Auf Rückerstattung
von Reisekosten bei selbstverschuldeter Nichtinanspruchnahme
einzelner Leistungen besteht kein Anspruch.
Leistungs- und Preisänderungen
Dem flexiblen Konzept von Sportkursen, Outdoorveranstaltungen
und Erlebnisreisen entsprechend behalten wir uns Ablaufänderungen,
die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht verändern,
ausdrücklich vor. Als Kunde werden Sie hiervon in Kenntnis
gesetzt. Sachlich berechtigte Gründe, wie z.B. das Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl oder Verlagerung des Veranstaltungsortes
aus Sicherheitsgründen, können zu Preisänderungen
führen, die Sie bei mehr als 10% Aufschlag zum kostenlosen
Rücktritt berechtigen.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Storno
Maßgeblich für einen Buchungsrücktritt (Storno)
ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung
(per Post oder Mail) bei uns. Hierüber erhalten Sie eine
Bestätigung durch uns. Durch den Rücktritt entstehen
uns Aufwendungs- und Ausfallskosten, die im Zusammenhang mit
der Durchführung der Veranstaltung stehen. Wir sind berechtigt,
für diese Kosten pauschalierte Storno-, bzw. Ausfallskosten
zu berechnen. Diese
richten sich nach dem Zeitpunkt der eingegangenen Rücktrittserklärung.
Rücktritt bis zum 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn EUR
30,- Bearbeitungsaufwand je Buchungsvorgang für mehrtägige
Veranstaltungen und Kurse sowie EUR 15,- Bearbeitungsaufwand
je Buchungsvorgang für eintägige Veranstaltungen und
Kurse; danach gilt bei Rücktritt personenbezogen für
alle Kurse und Veranstaltungen:
>
ab
dem 28. bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%,
> ab dem 14. bis zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn
80%,
> ab dem 3. Tage vor der Veranstaltung und nach
Veranstaltungsbeginn 100% des jeweiligen Veranstaltungspreises
pro Person.
Mit einer Reiserücktrittversicherung können Sie sich
ihrerseits gegen diese Stornokosten absichern. Formulare oder
Buchungslinks schicken wir auf Anfrage zu.
Umbuchungen
Für Umbuchungen, die nach erfolgter Buchungsbestätigung,
jedoch nur nach Rücksprache und im gegenseitigen Einverständnis
vorgenommen werden können, wird ein Rücktritt vom
bestehenden Vertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung erforderlich.
Dabei kommen wir Ihnen auf Grundlage obiger Stornobedingungen
im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne entgegen, erheben
jedoch mindestens:
Für Umbuchungen bei Mehrtagesveranstaltungen den jeweils
anfallenden Stornobetrag abzgl. 15% (jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr
von EUR 30,-)
Für Umbuchungen bei Eintagesveranstaltungen den jeweils
anfallenden Stornobetrag abzgl. 15% (jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr
von EUR 15,-)
Umbuchungs- und Änderungswünsche, denen wir mit geringem
Aufwand nachkommen können und durch die uns keine Zusatz-
oder Ausfallkosten entstehen, sind davon nicht betroffen. Wir
haben die Möglichkeit, Ihre Umbuchungs- und Änderungswünsche
ganz abzulehnen, wenn diese für uns nachzuweisende erhebliche
Mehrkosten verursachen.
Ersatzperson
Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich durch eine
dritte Person ersetzen lassen. Entstehen hierdurch Mehrkosten,
gehen diese zu Ihren Lasten. Wir können jedoch dem Wechsel
der Person widersprechen, wenn diese die Veranstaltungsanforderungen
nicht erfüllt oder nicht mehr in die Veranstaltungsabläufe
miteingebunden werden kann.
Rücktritt
durch den Veranstalter
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer
trotz Anmahnung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig
stört oder ein Teilnehmer aufgrund der Fehleinschätzung
seiner Leistung den Anforderungen der Veranstaltung nicht gewachsen
ist. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Veranstaltungspreis
abzüglich dem Wert ersparter Aufwendungen. Wir können
außerdem von der Veranstaltung zurücktreten, wenn
die von uns vertraglich ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl bis
7 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht wird oder eine
sichere Durchführung aufgrund höherer Gewalt nicht
möglich erscheint, worüber Sie unverzüglich informiert
werden. Für diesen Fall erhält der Kunde zunächst
eine Gutschrift über den durch ihn bereits eingezahlten
Veranstaltungsbetrag, die er durch den Veranstalter für
eine Neubuchung verrechnen oder zurückerstatten lassen
kann.
Höhere
Gewalt § 651j BGB
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Reisende den Vertrag alleine nach Maßgabe
dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so findet zunächst die Gewährleistungsregelung Anwendung.
Durch höhere Gewalt entstehende Reisemehrkosten werden
von beiden Parteien je zur Hälfte getragen.
Haftung,
Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistung. Die
Teilnahme an Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden
und objektiven Gefahren behaftet sind, erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises beschränkt,
sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde und sofern der Veranstalter für
einen entsprechenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir haften nicht
für Schäden und Leistungsstörungen in Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt
und ausdrücklich als Fremdleistung angegeben werden.
Erhöhtes
Risiko im Outdoorsport
Alle Veranstaltungen und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet.
Wir können aber keine Garantie für subjektiv dargestellte
Veranstaltungserfolge geben. Es liegt in der Natur der Sache,
dass unsere Outdoor-Veranstaltungen mit dem Merkmal Abenteuer,
Risiko und Ungewissheit verbunden sind. Darin liegt auch ein
besonderer Reiz dieser Programme. Dies sollten Sie als Teilnehmer
vor der Buchung bedenken und mit einem dafür entsprechenden
Bewusstsein teilnehmen. Bei sämtlichen Kursen, Führungen
und Veranstaltungen ist zu beachten, dass ein erhöhtes
Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (durch Stolper- oder Absturzgefahr,
Erschöpfung, Konzentrationsverlust, Wasserströmungen,
Lawinen, Steinschlag, Kälteschäden, etc.) das auch
durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch unsere
Veranstaltungsleiter und Trainer nicht vollkommen reduziert
und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im
freien Gelände, vor allem in abgelegenen und alpinen Regionen,
aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in
sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische
Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Von
jedem Teilnehmer wird das entsprechend erforderliche Maß
an Eigenverantwortung, Teamgeist, Belastbarkeit, Umsicht und
Risikobereitschaft vorausgesetzt. Offene Fragen zum Gefahren-
oder Risikopotential einer Veranstaltung müssen durch den
Teilnehmer vor Vertragsabschluss mit dem Veranstalter geklärt
werden. Erhöhte Anforderungen oder Gefahren, die sich unvorhersehbar
im Ablauf einer Veranstaltung einstellen können, bedingen
meist Neubewertungen und daraus folgende Ablaufänderungen,
die wir uns ausdrücklich vorbehalten und mit Ihnen gemeinsam
besprechen.
Mitwirkungspflicht,
Gewährleistung
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden, abzuwenden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung der nicht
vertragsgemäßen Durchführung der Veranstaltung
unverzüglich der Veranstaltungsleitung vor Ort zur Kenntnis
zu geben. Abhilfe kann durch eine gleichwertige Ersatzleistung
erfolgen, unverhältnismäßiger Aufwand zur Abhilfe
kann jedoch abgelehnt werden. Erfolgt keine Abhilfe des Leistungsmangels,
so sind Sie zur Minderung des Veranstaltungspreises berechtigt.
Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ein gerechtfertigter Anspruch
auf Minderung des Veranstaltungspreises erlischt, wenn dieser
nicht binnen eines Monats gegenüber dem Veranstalter geltend
gemacht wurde.
Unwirksamkeit,
Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags begründet
grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages.
Als Gerichtsstand wird Tübingen festgelegt.
Vielen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit. >>>zurück
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